Das in Prozessstufe 2 abgeleitete Prozesswasser enthält u.a. mineralische Bestandteile ≤250 μm. Liegt dieser Anteil unterhalb des Grenzwertes bzw. unterhalb des von der zuständigen Behörde akzeptierten Wertes, so kann das Prozesswasser in die Kanalisationeingeleitet werden. Diese Einleitung darf allerdings erst nach entsprechender Analyse und Freigabe erfolgen.
Sollte der Anteil jedoch über dem Grenzwert liegen und somit eine direkte Einleitung nicht möglich sein, so wird der Recyclingprozess um die Prozessstufe 3 ergänzt.
In der Feinteilabscheidung werden aus dem abgeleiteten Prozesswasser mineralische Bestandteile im Bereich 60…250 μm sowie noch enthaltene Störstoffe abgeschieden. Hierzu wird das Prozesswasser über Siebe und einen Hydrozyklon geführt. Das dabei anfallende Material wird über ein Rüttelsieb entwässert, in die Materialbox gefördert und entsorgt.
Das Prozesswasser, mit mineralischen Bestandteilen ≤60 μm, wird entweder abgeleitet oder der Prozessstufe 4: Prozesswasserrecycling zugeführt. Prozessstufe 4 kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn folgende Kriterien vorhanden sind:
- Der Anteil an mineralischen, abfiltrierbaren Bestandteilen ist noch zu hoch, um eine Genehmigung für die Einleitung desProzesswassers zu erhalten
- Auch mit anderen Maßnahmen (z.B. Entwässerungscontainer), der zulässige Grenzwert nicht erreicht werden kann.